Um die Menschenrechte stärker in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu verankern, hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (VN) verabschiedet. Im Rahmen des 5. Runden Tisches des NAP Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte wurde ein Infopaket zum Thema Beendigung von Kinderarbeit herausgegeben.

Der Runde Tisch des NAP Helpdesks Wirtschaft und Menschenrechte fördert den Austausch zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Dabei stehen Partnerschaften bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Mittelpunkt.

Mit dem 5. Runden Tisch wurde das Thema der Kinderarbeit in Lieferketten aufgegriffen. Obwohl alle Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Kinderarbeit verbieten, mussten laut NAP Helpdesk noch im Jahr 2016 rund 152 Mio. Kinder mit gefährlicher und ausbeuterischer Arbeit zum Einkommen der Familie beitragen, davon knapp die Hälfte im Agrarsektor. Aktuell ist weltweit noch fast jedes zehnte Kind gezwungen zu arbeiten – in Afrika ist es sogar jedes fünfte Kind.

Rund 60 Teilnehmende aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft konnten während des Runden Tisches von Erfahrungen zur Minimierung der Kinderarbeit in Lieferketten lernen. Partnerschaften spielen eine besondere Rolle, um Risiken in Lieferketten transparent zu machen, so der Helpdesk. Im Verbund der Partnerschaft, bspw. in Multi-Akteurs-Partnerschaften, könne man Risiken besser identifizieren, sektorübergreifende Erfahrungen austauschen und aus Synergien lernen, um gute Ansätze für Interventionen vor Ort zu erfassen und effektiv zu steuern.

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