Bei dem gemeinsamen Beitrag handelt es sich um die Bemühung zur Harmonisierung unternehmerischer Sorgfaltspflichten in Textil-Lieferketten. Die Kooperation zielt darauf ab, Synergien für Mitgliedsunternehmen zu schaffen, um ökologische und soziale Nachhaltigkeitsmaßnahmen umzusetzen. Grundlage für die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren ist der Ansatz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht, der in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechten der Vereinten Nationen verankert ist. Lesen Sie mehr hier.

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