Aus diesem Grund finden Sie hier eine erste Orientierungshilfe zu kartellrechtlichen Fragen in MAP. Behandelt werden unter anderem die Fragen: Was ist Kartellrecht und warum kann es in MAP relevant werden sowie die daran anschließende Frage, wann kartellrechtliche Fragen näher geprüft werden sollten. Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, Unternehmen und Unternehmensverbänden in MAP eine erste Selbsteinschätzung zu ermöglichen.

Kartellrechtliche Fragen bei Branchenkooperationen standen im Mittelpunkt der dritten NAP-Fachveranstaltung, die im Zuge der Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im März 2019 in Berlin stattfand. VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft diskutierten gemeinsam über Spielräume und Schwierigkeiten des Kartellrechts beim Branchenübergreifenden Engagement für nachhaltige Lieferketten. Das Hintergrundpapier zur Veranstaltung bietet einen Überblick über kartellrechtliche Vorschriften, erläutert welche Maßnahmen unbedenklich sind und an welcher Stelle Zulässigkeiten im Einzelfall näher geprüft werden sollten.

Multi-Akteurs-Partnerschaften (MAP) verfolgen die unterschiedlichsten Ziele, um einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten. Dazu zählen zum Beispiel die Etablierung von nachhaltigen Lieferketten sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption. Die Aktivitäten einer Partnerschaft können unter Umständen spürbare Auswirkungen auf den marktwirtschaftlichen Wettbewerb haben, auch wenn das eigentliche Ziel von MAP nicht die Einflussnahme auf den Wettbewerb zwischen den beteiligten Unternehmen ist.

Aus diesem Grund finden Sie hier (Publikation FEHLT) eine erste Orientierungshilfe zu kartellrechtlichen Fragen in MAP. Behandelt werden unter anderem die Fragen: Was ist Kartellrecht und warum kann es in MAP relevant werden sowie die daran anschließende Frage, wann kartellrechtliche Fragen näher geprüft werden sollten. Ziel dieser Orientierungshilfe ist es, Unternehmen und Unternehmensverbänden in MAP eine erste Selbsteinschätzung zu ermöglichen.

Kartellrechtliche Fragen bei Branchenkooperationen standen im Mittelpunkt der dritten NAP-Fachveranstaltung, die im Zuge der Ausgestaltung der Branchendialoge zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) im März 2019 in Berlin stattfand. VertreterInnen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft diskutierten gemeinsam über Spielräume und Schwierigkeiten des Kartellrechts beim Branchenübergreifenden Engagement für nachhaltige Lieferketten. Das Hintergrundpapier zur Veranstaltung bietet einen Überblick über kartellrechtliche Vorschriften, erläutert welche Maßnahmen unbedenklich sind und an welcher Stelle Zulässigkeiten im Einzelfall näher geprüft werden sollten.