Vertreter*innen aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und der Bundesregierung haben sich im Textilbündnis zum Ziel gesetzt, die Bedingungen für Arbeiter*innen in der Textilproduktion weltweit  zu verbessern. Die gemeinsame Arbeit orientiert sich an internationalen Vereinbarungen und Abkommen sozialer, ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit. Dabei werden die OECD-Empfehlungen zur Umsetzung unternehmerischer Sorgfaltspflicht (Due Diligence) der Bekleidungs- und Schuhbranche miteinbezogen.

Um die Mitgliedsunternehmen des Textilbündnisses dabei zu unterstützen, ihre Ziele umzusetzen, hat das Sekretariat des Bündnisses für nachhaltige Textilien Informationsmaterialien zu unternehmerischer Sorgfaltspflicht erstellt, die nun auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Hier finden sich beispielsweise Orientierungshilfen zu Monitoring, Beschwerde- und Abhilfemechanismen oder zu Berichterstattung und Kommunikation. Weiterhin wird Wissen über den Umgang mit Risiken geteilt sowie Handlungsbedarfe identifiziert, die für die Textil- und Bekleidungsbranche besonders relevant sind. Dazu zählen Themen wie existenzsichernde Löhne, Kinder- und Zwangsarbeit oder Chemikalien- und Umweltmanagement.

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