Die EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive oder, zu Deutsch, die EU-Richtlinie zur Sorgfaltsprüfung der unternehmerischen Nachhaltigkeit soll dafür sorgen, unternehmerische Prozesse nachhaltiger zu gestalten. Ziel der Richtlinie ist es, nachhaltiges und sozial verantwortliches Handeln in Unternehmen fester zu verankern. Gerade in dem von der OECD als risikoreich eingestuften Bekleidungssektor besteht daher großer Bedarf an Unterstützung, um diese Richtlinie effektiv umzusetzen.

Ein Zusammenschluss der MAP Ethical Trading InitiativeFair Wear Foundation sowie weiteren Partner*innen aus der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft hilft dabei aus. Das Wissen und die Erfahrung der einzelnen Akteur*innen führt so zu gemeinsamen Empfehlungen, die Unternehmen helfen, die Einhaltung der Menschenrechte und die Ausübung von Sorgfaltspflichten wirksam umzusetzen. Zusätzlich bieten die Organisationen EU-Entscheidungsträgern Orientierungshilfen zur Weiterentwicklung der EU-CSDD-Richtlinie, sodass die Richtlinie die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in ihren Lieferketten adäquat umfasst.

Bislang betonen die teilnehmenden Akteur*innen in ihren Empfehlungen die Notwendigkeit eines umfassenden und risikobasierten Due-Diligence-Ansatzes und sind dabei für verbindliche Sorgfaltspflichten. Wenn diese gut konzipiert seien, können so positive Effekte für alle Parteien entlang der Lieferkette entstehen: Verantwortungsbewusste Unternehmen profitieren von gleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU und Lieferant*innen sowie deren Arbeitnehmer*innen profitieren von dem verantwortungsvollen Einkaufsverhalten ihrer Kund*innen.